[ Auszug: (1) Mit der Übertragung der Forderung geht das Pfandrecht auf den neuen
Gläubiger über. Das Pfandrecht kann nicht ohne die Forderung übertragen
werden. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]